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Kartellrecht

Kartellrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Freiheit des Wettbewerbs befasst. Es verfolgt das Ziel, die Freiheit und Wirksamkeit des freien Marktgeschehens und insbesondere die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs sicherzustellen. Dazu beschränkt das Kartellrecht in bestimmten Beziehungen die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer (Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen). Das Kartellrecht betrifft jedes Unternehmen. Sowohl inhabergeführte Einzelunternehmen als auch transnationale, weltweit handelnde Konzerne sind den Regeln des Kartellgesetzes unterworfen.

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Leistungsbereiche:

Gestaltung von Werbe- und Verkaufsfördermaßnahmen
Antrag auf Freistellung vom Wettbewerbsverbot
Vertragsgestaltung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten
Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen
Vertretung gegenüber den Landeskartellbehörden, dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission