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Kirchliches Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen in Deutschland unterscheiden sich erheblich von den Bestimmungen, die für sonstige Arbeitnehmer gelten. Das Selbstverwaltungs- und Selbstordnungsrecht der katholischen Kirche findet seine Grundlage im Grundgesetz. Statt des Betriebsverfassungsgesetzes gilt im kirchlichen Bereich die Mitarbeitervertretungsordnung. Das kirchliche Arbeitsrecht ist damit zum einen Teil des staatlichen Arbeitsrechts und zum anderen des Kirchenrechts. Bei der katholischen Kirche besteht außerdem eine eigene kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit.

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Leistungsbereiche:

Beratung kirchlicher Träger bei der Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen
Gesellschaftsrechtliche Betreuung von kirchlichen Krankenhäusern
Vertragsgestaltung für kirchliche Einrichtungen