Energierecht
In den vergangenen Jahren ist das Energierecht von den rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Rechts der Erneuerbaren Energien geprägt worden. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeversorgung ist seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im beständigen Wachstum begriffen. Das Energierecht ist heute eine höchst komplexe Rechtsmaterie, in dessen Bereich wir über Kernkompetenz verfügen.
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Leistungsbereiche:
Beratung bei Planung, Errichtung und Genehmigung von Biogas- und Biomasseanlagen
Optimierung der Einspeisevergütung
Beratung bei öffentlich-rechtlichen Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Beratung bei der Geltendmachung von Vergünstigungen für stromintensive Unternehmen
Beratung bei der Optimierung von Netzentgelten